Verordnung von Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation

Bei der medizinischen Rehabilitation („Kur“)  geht es darum, die körperlichen Funktionen und die gesellschaftliche Teilhabe des Patienten wiederherzustellen. Reha-Maßnahmen erfolgen ambulant oder stationär.

Unsere Praxis verfügt über die Qualifikation zum Einleiten und Verordnen einer medizinischen Rehabilitation. Die Krankenkasse entscheidet abschließend, ob die Reha-Maßnahme bewilligt wird.

Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Holger Winkel und
Claudia Winkel-Krüger

Königstr. 12
31167 Bockenem

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Telefon: 05067 - 1006
Telefax: 05067 - 69514
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Sprechzeiten
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08:00 - 11:30 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag
15:00 - 17:30 Uhr

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