Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C und D wird eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV benötigt.
Wir führen diese Untersuchung gerne bei Ihnen in unserer Praxis durch.
Zusätzlich ist immer eine augenärztliche Untersuchung notwendig. Eine augenärztliche Praxis ist im gleichen Gebäude vorhanden.