→ bei Verdacht auf Herzrhythmusstörung (bemerkbar durch Herzstolpern, Schwindel, plötzlichem Bewußtseinsverlust oder vorübergehende Lähmung)
Das Langzeit-EKG wird in der Regel vormittags – nach Terminabsprache – angelegt und am Folgetag (nach 24 Stunden) in der Praxis abgenommen. Bitte notieren Sie – während der EKG-Aufzeichnung – bei Beschwerden (wie „Stolpern oder Schwindel“) die Uhrzeit auf einem Zettel und geben diesen Zettel mit dem Langzeit-EKG ab. Die Auswertung findet noch am Abnahmetag statt, so dass wir Sie bei krankhaften Befunden zügig informieren können.