EKG und Langzeit-EKG

Wann sollte ein Langzeit-EKG durchgeführt werden?

→ bei Verdacht auf Herzrhythmusstörung (bemerkbar durch Herzstolpern, Schwindel, plötzlichem Bewußtseinsverlust oder vorübergehende Lähmung)

Das Langzeit-EKG wird in der Regel vormittags – nach Terminabsprache – angelegt und am Folgetag (nach 24 Stunden) in der Praxis abgenommen. Bitte notieren Sie – während der EKG-Aufzeichnung – bei Beschwerden (wie „Stolpern oder Schwindel“) die Uhrzeit auf einem Zettel und geben diesen Zettel mit dem Langzeit-EKG ab. Die Auswertung findet noch am Abnahmetag statt, so dass wir Sie bei krankhaften Befunden zügig informieren können.

Wann sollte ein Ruhe-EKG durchgeführt werden?

→ z.B. bei Herzstolpern, Herzrasen, Brustschmerz, Schwindel

Das Ruhe-EKG kann jederzeit in unserer Sprechstunde durchgeführt werden. Eine spezielle Vorbereitung ist nicht nötig. Bei den entsprechenden Beschwerden wird das EKG notfallmäßig, d.h. sofort durchgeführt werden.

Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Holger Winkel und
Claudia Winkel-Krüger

Königstr. 12
31167 Bockenem

Kontaktieren Sie uns
Telefon: 05067 - 1006
Telefax: 05067 - 69514
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Sprechzeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag
15:00 - 17:30 Uhr

und nach Vereinbarung

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